Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golfanlage Schloss Lütetsburg GmbH & Co. KG,
Landstraße 36, 26524 Lütetsburg

§ 1 Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen* zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters, und zwar der Golfanlage Schloss Lütetsburg GmbH & Co. KG, Landstraße 36, 26524 Lütetsburg.
  2. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Golfanlage Schloss Lütetsburg GmbH & Co. KG. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der o.g. Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.
  4. Da die meisten Ferienobjekte sich an und auf der Golfanlage Schloss Lütetsburg GmbH & Co.KG befinden, gelten für diese Ferienobjekte auch die generellen AGBs der Golfanlage Schloss Lütetsburg GmbH & Co.KG.

§ 2 Beherbergungsvertrag

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt. (Antragsannahme). Eine ausschließlich telefonische Buchung ist nicht möglich.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.
  • Vertragspartner sind der o.g. Anbieter und der Gast.
  • Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser gegenüber dem Anbieter mit dem Gast zusammen als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
  • Der Gast ist verpflichtet die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
  • Sollte eine Buchungsbestätigung/Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung zugegangen sein, hat der Gast die Pflicht sich bei dem Anbieter zu melden, um dort eine Klärung herbeizuführen. Ist das nicht der Fall, so gilt die Buchungsbestätigung/Rechnung 3 Tage nach Versand als zugegangen.
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Antragsannahme müssen schriftlich im gegenseitigem Einvernehmen erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

 1. Leistungen

In dem Beherbergungsvertrag inbegriffen sind folgende Leistungen:

  • Wasserverbrauch -Gas und Elektrizität -Unterkunft im Ferienhaus*
  • Endreinigung –Bettwäsche –Handtücher –W-Lan –TV-Gerät –Stereoanlage –Fön -vollständig eingerichtete Küchenzeile mit Induktionsherd, Ofen, Spülmaschine und Kaffeemaschine
  • Bereitstellung eines Golfcarts auf dem Parkplatz des Golfparks ausschließlich für die An- und Abreise.

Sollte Kindermobiliar benötigt werden, ist dieses bei der Buchung gesondert anzugeben und wird entsprechend zur Verfügung gestellt.

Die Preise verstehen sich pro Wohneinheit. Die gültige Mehrwertsteuer ist in allen Leistungen enthalten. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich der Anbieter vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bereits gezahlte Zuschläge für Sonderwünsche, die nicht erfüllt werden können, werden erstattet.

Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2. Preise

Die jeweils aktuellen Preise sind auf Anfrage beim Anbieter erhältlich oder sind auf der Homepage einzusehen. Wenn der Gast seitens des Anbieters ausgewiesene Ermäßigungen und/oder Sonderangebote in Anspruch nehmen möchten, muss dies dem Anbieter bei der Buchung mitgeteilt werden.

Die aktuellen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Anbieter ist berechtigt, im Fall der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer seine Preise mit Wirkung für die Zukunft im entsprechenden Verhältnis anzupassen.

3. Kurtaxe und Abgaben

In den Beherbergungsverträgen sind Kurtaxe und Abgaben nicht im Mietpreis enthalten. Die Höhe der Kurtaxe ist abhängig von der Gemeinde und der Anzahl der Gäste. Zur Feststellung der Personenanzahl im gebuchten Zeitraum werden alle Personen berücksichtigt, die mindestens eine Nacht im Ferienhaus* verbringen. Eine frühere Abfahrt führt nicht zur Erstattung der geleisteten Kurtaxe oder lokaler Steuern.
Zahlung

Die Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages ist innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung, fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Bei einer kurzfristigen Buchung, bis zu vier Wochen vor Reiseantritt, ist die Gesamtzahlung der Buchung sofort fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten.
Der Gast haftet in vollem Umfang für den bei dem Anbieter dadurch entstandenen oder noch entstehenden Schaden, einschließlich der Kosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Buchung und der Vertragsauflösung entstanden sind. Der Anbieter ist in jedem Fall berechtigt, Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von § 5. Bereits bezahlte Beträge werden mit diesen Stornierungsgebühren und den eventuell fälligen Kosten für sonstigen Aufwand verrechnet.

Bei Bezahlung mit Kreditkarte ist der Anbieter jederzeit dazu berechtigt, sich die Original- Kreditkarte sowie den entsprechenden Ausweis vorlegen zu lassen.

4. Rechte und Pflichten

Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung* bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für die ausdrücklich zugesagten Ausstattungsmerkmale.

Der Gast verpflichtet sich, die Preise des Anbieters für die Überlassung der Ferienwohnung* und die in Anspruch genommenen weiteren bzw. vereinbarten Leistungen des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast gebuchte Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung* belegen. Die Ferienwohnung* steht maximal für die in dem Mietvertrag genannten Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung* erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten

  1. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung* und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung, welche sowohl im Internet hinterlegt ist, wie auch in den entsprechenden Ferienhäusern* ausliegt, verpflichtet.Die meisten Ferienobjekte befinden sich an und auf der Golfanlage. Für das gebuchte Ferienobjekte sind die dafür ausgewiesenen Wege auf der Golfanlage Schloss Lütetsburg GmbH & Co.KG ausschließlich zu nutzen.Der Gast verpflichtet sich bei Übergabe der gebuchten Ferienwohnung auf Anfrage des Anbieters einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und einen gültigen und zur Führung des Fahrzeuges berechtigten Führerschein vorzulegen.
  • Sollten während des Beherbergungsverhältnisses Schäden am Ferienhaus* und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen.
  • Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Anbieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Gast für diese Mängel und Schäden. Ansprüche aus Beanstandungen seitens des Gastes, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind vom Schadensersatz ausgeschlossen, ebenso Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthalts oder nach Verlassen des Ferienhauses* bei dem Anbieter eingehen.
  • Für Schäden, die der Gast fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet dieser voll umfänglich.
  • Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads und Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Inhaltes haftet allein der Gast.
  • Der Anbieter hat jederzeit Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung*, insbesondere, bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des entstandenen Schadens wie folgt verpflichtet:Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Kündigung bis 121 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach folgenden Maßgaben:

    Kündigung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Buchungspreises

    120-61 Tage vor Anreise Höhe der Anzahlung
    60-15 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises
    14-8 Tage vor Anreise 80% des Gesamtreises
    <8 Tage vor Anreise 100% des Gesamtpreises

    Um den Stornierungsgebühren entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung.

    https://www.urv.de/content/privatkunden/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung/einmalpolice/

  • Bezüglich verspäteter Anreise findet § 7 entsprechende Anwendung.
  • Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.
  • höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretbare Umstände, wie Unwetter, Strom- und Wasserausfälle, Anordnung einer plötzlichen Baustelle oder naturbedingte Störungen der örtlichen Begebenheiten entstehen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • die Ferienwohnung* unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Gastes ober bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren gebucht wurde,
  • die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste und Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist und bei verursachten Beschädigungen der Golfanlage durch den Gast.
  • Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

In Fällen des § 5 Abs. 3 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.

Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenen Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gem. Abs. 3 zu ersetzen.

Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz nach Abs. 3 b-d.

§ 6 Haftung

  1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen.Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung*, in der Ferienwohnung* und/oder am Inventar der Ferienwohnung* schuldhaft verursacht hat/haben. Dies gilt auch für den Verlust von GegenständenDer Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
  • Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
  • Zum Führen der Golfcarts sind nur Personen ab 18 Jahren berechtigt. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Die AGBs des Golfplatzes finden entsprechende Anwendung.

Eine Einweisung zur Bedienung des entsprechenden Golfcarts befindet sich im jeweiligen zur Verfügung gestellten Fahrzeug.

Der Gast/Fahrer wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den gemieteten Fahrzeugen um Sonderfahrzeuge handelt. Die Fahrzeuge sind in Bedienung und Fahrverhalten nicht mit gewöhnlichen PKWs vergleichbar, so dass auch geübte Fahrer sich mit Bedingung und Fahrverhalten vertraut machen müssen. Der Gast/Fahrer nimmt die verbundenen größeren Risiken im Vergleich zu gewöhnlichen Straßenfahrzeugen ausdrücklich in Kauf. Die Benutzung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Risiken im Zusammenhang mit der besonderen Bauart des Fahrzeuges beruhen.

Der Gast/Fahrer wird insbesondere auf nachfolgenden, bauartbedingten Besonderheiten und Risiken hingewiesen:
Das Fahrzeug verfügt nicht über die heute üblichen Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. ABS/Sicherheitsgurt/Airbag.

Das Fahrzeug verfügt über eine Automatik und eine sehr direkte Lenkung (kleine Lenkradbewegungen führen zu großen Richtungsänderung).

Bauartbedingt verfügt das Fahrzeug über keine Federung.

Der Gast/Fahrer und etwaige weitere Fahrer sind verpflichtet, sich mit der Bedienung des Fahrzeuges und dessen Besonderheiten vor Antritt der Fahrt vertraut zu machen. Das betrifft insbesondere auch das Lenk- und Bremsverhalten. Bestehen Unklarheiten ist der Anbieter bzw. deren Mitarbeiter im Rahmen der Übergabe/Einweisung zu befragen. Der Gast/Fahrer darf die Fahrt erst antreten, wenn er das Fahrzeug sicher beherrscht. Der Gast/Fahrer wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge keinen Schutz vor Witterungseinflüssen bieten. Der Anbieter haftet nicht für witterungsbedingte Schäden oder Verschmutzungen.

Das Fahrzeug wird dem Gast/Fahrer in verkehrssicherem, unbeschädigtem und technisch und optisch einwandfreiem Zustand mit allem Zubehör übergeben. Der Gast/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen bei Fahrzeugübernahme dem Anbieter zu melden. Mit Übernahme des Fahrzeuges bestätigt er, dass er hinreichend über die Handhabung und Bedienung des Fahrzeuges aufgeklärt wurde.

Die Fahrtüchtigkeit darf nicht durch Medikamente, Drogen, Alkohol oder auf andere Weise beeinträchtigt sein. Der Anbieter oder seine Mitarbeiter dürfen die Fahrt oder Weiterfahrt untersagen, wenn begründeter Zweifel hieran besteht.

Im Übrigen ist der Gast/Fahrer selbst dafür verantwortlich, dass er oder andere berechtigte Fahrer die gesetzlichen Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllen und haftet widrigenfalls für alle hieraus entstehenden Folgen. Der Gast/Fahrer haftet für das Verhalten der weiteren berechtigten Fahrer wie für sein eigenes Handeln.

Der Gast/Fahrer wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens nach dem Ausladen der Gepäckstücke zum vereinbarten Ort ordnungsgemäß zurückgeben. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, hat der Gast/Fahrer für jede angefangene Stunde den vereinbarten Mietpreis gemäß der Preisliste des Anbieters zu entrichten. Der Gast/Fahrer hat zudem alle weiteren Schäden aus einer verspäteten Rückgabe zu tragen.

  • Der Gast wird darauf hingewiesen, dass es sich u. a. bei den Ferienwohnungen um Baumhäuser handelt, mit dessen Bauart sich der Gast vertraut machen muss.
  • Der Gast nimmt die verbundenen größeren Risiken im Vergleich zu gewöhnlichen Ferienwohnungen ausdrücklich in Kauf. Die Benutzung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
  • Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Risiken im Zusammenhang mit der besonderen Bauart der Baumhäuser beruhen.

Der Gast wird insbesondere auf nachfolgenden, bauartbedingten Besonderheiten und Risiken hingewiesen:

  • Die Baumhäuser sind nur durch eine Außentreppe zu erreichen. Es ist kein Aufzug oder ähnliche Hilfe zum Erreichen der Wohneinheit vorhanden.
  • Eltern haben insbesondere Kleinkinder auf die Gefahren der Treppe und des Geländers hinzuweisen.
  • Große Gepäckstücke sind vorsichtig und umsichtig auf eigene Gefahr hinaufzutragen.
  • Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Risiken im Zusammenhang mit der besonderen Bauart der Baumhäuser bestehen.
  1. § 7 An- und Abreise
  2. Die Ferienwohnung* steht am Anreisetag jeweils ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Zeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter schriftlich vereinbart.
  3. Sollte der Gast am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Beherbergungsvertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Anbieter als gekündigt. Der Anbieter kann dann frei über das Objekt verfügen.
  4. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 100,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag.
  5. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Ersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
  6. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 1 Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
  7. Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nicht.

§ 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

Der Gast ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutz vom Anbieter gespeichert werden.

Mit dem Beherbergungsvertrag wird außerdem eine separate Erklärung zum Datenschutz übergeben.
Es gilt ausschließlich das Recht und das Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Schlussbestimmung

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lütetsburg/Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Norden. Allgemeiner Gerichtsstand ist ebenfalls Norden.

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

§ 10 salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

*Der Begriff „Ferienhaus“ beinhaltet hier ebenfalls folgende Unterbringungstypen:
Ferienwohnung/Bummert, Pförtnerwohnung, Baumhäuser

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